Die Klassen 8a und 10 c legten auf ihrem Exkursionstag im Juli einen Zwischenstopp in Strassbourg vor dem Europäischen Parlament und dem Europarat ein. Dort wurde kurz wiederholt und erklärt, welche Aufgaben und welche Bedeutung diese beiden Institutionen haben. Während der Europarat unabhängig von der EU ist, wurde betont, wie stolz die Franzosen darauf sind, dass sie vor allem zu Plenarsitzungen die Abgeordneten der EU auf ihrem Staatsgebiet willkommen heißen dürfen, auch wenn das Europäische Parlament außerdem wie die anderen „Verfassungsorgane“ der EU noch eine Sitz in Brüssel hat.
Europarat
Seine Rolle:
Der am 5 Mai 1949 gegründete Europarat ist die älteste zwischenstaatliche europäische Organisation, welche die meisten Länder Europas umfasst : 46 Mitgliedstaaten. Er ist vollkommen unabhängig von der EU, arbeitet in bestimmten Fragen aber mit ihr zusammen. Die 27 EU-Mitgliedstaaten sind alle Mitglieder des Europarates.
Die vorrangigen Ziele des Europarats sind die Verteidigung der Menschenrechte, die Stärkungder politischen Stabilität in Europa und die Ermittlung gemeinsamer Lösungen für Probleme wie Korruption, organisiertes Verbrechen, Menschenhandel, Diskriminierung von Minderheiten und Terrorismus. Er besteht aus zwei Organen: dem Ministerkomitee und der Parlamentarischen Versammlung, sowie drei Institutionen: dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, dem Menschenrechtskommissar und dem Kongress der Gemeinden und Regionen. Der Generalsekretär koordiniert die Aktivitäten der Organisation. Der Europarat wird durch internationale Ûbereinkommen und Empfehlungen an die Mitgliedstaaten tätig.
Europäisches Parlament
Seine Rolle:
Als gesetzgebendes Organ der Europäischen Union hat das Europäische Parlament seit 1999 seinen Sitz in Straßburg (offiziell seit 1999, aber die Sitzungen finden bereits seit 1952 hier statt). Es ist die einzige internationale Institution, deren Mitglieder in allgemeiner Direktwahl gewählt werden. Zusammen mit dem Rat der Europäischen Union wirkt das EP an der Ausarbeitung der europäischen Gesetzgebung mit, indem es Stellungnahmen zu den Entwürfen für Rechtsvorschriften abgibt, mit denen es von der Europäischen Kommission befasst wird. Gemeinsam mit dem Rat nimmt es ebenfalls die Haushaltbefugnis wahr. Schließlich gewährleistet es die politische Kontrolle sämtlicher Institutionen der Union, die dem Parlament Rechenschaft über ihre Arbeit ablegen. Es kann Untersuchungsausschüsse einrichten.