Die rechtliche Grundlage ist eindeutig:

„Für Schüler, die nicht am ­Religionsunterricht teilnehmen, ist der Ethikunterricht Pflichtfach“, heißt es im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (Art. 47 Abs. 1).

Ethikunterricht ist damit zunächst für diejenigen Schülerinnen und Schüler gedacht, die weder der katholischen noch der evangelischen Glaubensgemeinschaft angehören. Er steht aber auch allen offen, die aus Gewissens- oder anderen Gründen nicht am konfessionellen Religionsunterricht teilnehmen können oder möchten. Erforderlich ist dafür lediglich eine Austrittserklärung, die im Sekretariat zu erhalten ist und, solange die Volljährigkeit noch nicht erreicht ist, von den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben ist. Ein Wechsel zum Ethikunterricht muss jeweils bis zum Ende des vorangegangenen Schuljahres erklärt werden.

Um einem wiederkehrenden Irrtum vorzubeugen: Der Wechsel zum Ethikunterricht ist auch in die Oberstufe problemlos möglich. Eine grundsätzliche Regelung sieht jedoch vor, dass ein Fach nur als Abiturfach gewählt werden kann, wenn dieses in der 10. Jahrgangsstufe besucht wurde (G 8). Sollte dies nicht der Fall sein, ist am Anfang der 11. Jahrgangsstufe eine Feststellungsprüfung über den Stoff der 10. Jahrgangsstufe abzulegen – also nicht von jedem, sondern nur von denjenigen, die erst zur 11. Jahrgangsstufe in den Ethikunterricht übertreten und sich die Option offen halten möchten, Ethik als Abiturfach zu wählen. Für nähere Informationen stehen OStR Dr. Gröger und StR Maier gerne zur Verfügung.